Hausgeld muss jeder Wohnungseigentümer bezahlen. Das sollte bereits
vor einem Kauf mit eingeplant werden. Die Höhe des Hausgeldes wird von
der Hausverwaltung in einem Wirtschaftsplan festgelegt, welcher durch
die Eigentümergemeinschaft genehmigt / beschlossen wird.
Hierbei handelt es sich um eine monatliche Abschlagszahlung für den
Eigentümer. Neben den umlagefähigen Betriebskosten wie z.B.
Heizung, Versicherungen, Hausmeister, etc. sind auch nicht umlagefähige Kosten wie Rücklagenzuführung, Kosten für Instandhaltung und -setzung, Kosten der Hausverwaltung berücksichtigt. Nach Abschluss des Wirtschaftsjahres
erfolgt eine Abrechnung durch den zuständigen Verwalter. Überschüsse
werden zurückerstattet, fehlende Beträge müssen entsprechend
nachgezahlt werden.