Häufig gestellte Fragen

FAQ Eigentümer

Was ist Hausgeld?

Hausgeld muss jeder Wohnungseigentümer bezahlen. Das sollte bereits vor einem Kauf mit eingeplant werden. Die Höhe des Hausgeldes wird von der Hausverwaltung in einem Wirtschaftsplan festgelegt, welcher durch die Eigentümergemeinschaft genehmigt / beschlossen wird.

Hierbei handelt es sich um eine monatliche Abschlagszahlung für den Eigentümer. Neben den umlagefähigen Betriebskosten wie z.B. Heizung, Versicherungen, Hausmeister, etc. sind auch nicht umlagefähige Kosten wie Rücklagenzuführung, Kosten für Instandhaltung und -setzung, Kosten der Hausverwaltung  berücksichtigt. Nach Abschluss des Wirtschaftsjahres erfolgt eine Abrechnung durch den zuständigen Verwalter. Überschüsse werden  zurückerstattet, fehlende Beträge müssen entsprechend nachgezahlt werden.

Einladung zur Eigentümerversammlung ist zugegangen, Teilnahme jedoch nicht möglich. Was ist zu tun?

Ihrer Einladung liegt ein Vordruck zur Bevollmächtigung eines Vertreters bei. Die Vertretung kann in der Regel ein naher Verwandter, ein anderer Eigentümer oder der Verwalter übernehmen. Hier ist aber auf die genaue Formulierung in der Teilungserklärung der WEG zu achten. Die Vollmacht muss dem Verwalter im Original überreicht werden.


FAQ Mieter

Der Wärmedienst ist angekündigt, der Termin kann aber nicht wahrgenommen werden. Was soll ich tun?

Auf der Terminbenachrichtigung des Ablesers ist eine Telefonnummer für Rückfragen genannt. Kontaktieren Sie über diese Nummer den Ableser und erfragen Sie einen neuen Termin

Betriebs-/Nebenkostenabrechnung: Was ist mit meinem Guthaben aus der Abrechnung?

Ein Guthaben aus der Abrechnung werden wir Ihnen umgehend erstatten. Damit dies möglich ist, benötigen wir von Ihnen die aktuelle Kontoverbindung (IBAN/BIC). Sollte sich Ihre Bankverbindung ändern bzw. ist uns diese bisher nicht bekannt, bitten wir Sie um Mitteilung.

Welche Versicherung brauche ich?

Wir empfehlen dringend unseren Mietern eine private Haftpflicht- und eine Hausratsversicherung abschließen, damit Sie im Schadensfall abgesichert sind.

Wie heize und lüfte ich richtig?

Gesund und wirtschaftlich sinnvoll ist ein kurzes, kräftiges Stoßlüften, etwa drei bis vier Mal täglich, jeweils zwischen fünf bis zehn Minuten. Bei Durchzug wird die verbrauchte Raumluft durch die kältere Außenluft ersetzt, Dauerlüften mit gekippten Fenstern ist hingegen wenig sinnvoll. Dabei wird Energie unnötig verschwendet. Es ist erwiesen, dass Mieter, die gleichmäßig ihre Wohnung beheizen, weniger Heizkosten verbrauchen als diejenigen, die ihre Heizkörper ständig auf- und zudrehen.

Wann bekomme ich meine Kaution zurück?

Nach Vertragsende wird Ihnen die Kaution mit den dazugehörigen Zinsen ausgezahlt, wenn die Wohnungsrückgabe ordnungsgemäß erfolgte und keine weiteren Forderungen des Vermieters bestehen, wie z. B. Schadenersatzansprüche oder Betriebskostennachzahlungen. Dies erfolgt in der Regel innerhalb von 6 Monaten, wobei ein Teil der Kaution bis zum Ablauf der Abrechnungsfrist der letzten Betriebskostenabrechnung zurückbehalten wird.

Gibt es eine Hausordnung?

Ja, diese ist Bestandteil Ihres Mietvertrages und wurde bei Vertragsunterzeichnung von Ihnen anerkannt.

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